Nein. Aus praxisinternen organisatorischen Gründen können wir keine Online-Terminreservierung anbieten. Rufen Sie uns gerne an (Tel. 0202 – 456 455) oder kommen Sie vorbei.

Es ist hilfreich, wenn Sie über Ihre Monatsblutungen Bescheid wissen (wann, wie, wie oft…). Noch besser, wenn Sie einen Zykluskalender führen.
Bei dem ersten Besuch sollte auch der Impfpass vorgelegt werden.
Wenn ein operativer Eingriff durchgeführt worden ist oder größere Operationen früher erfolgt sind, so ist es sehr hilfreich, darüber vorhandene Unterlagen mitzubringen.

Natürlich sollte die Versichertenkarte der Krankenversicherung vorgelegt werden!

Nicht bei jeder Verordnung ist eine Untersuchung nötig. Für die Medikamente, die Sie bereits über längere Zeit einnehmen, können Sie das Rezept telefonisch bestellen oder vorbei kommen.
Aber auch bei E-Rezepten brauchen wir die Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte einmal pro Quartal

Selbstverständlich, wenn Sie es möchten. Es geht um Sie, Ihr Wohlbefinden.

Nach Blutentnahmen liegen die Befunde aus dem Labor (abhängig von den Parametern) nach 1-14 Tagen vor. Bei der Blutentnahme wird Ihnen mitgeteilt, wie lange es in Ihrem Falle dauern kann. Sie können dann – am besten telefonisch – Ihre Befunde erfragen. Sollte ein weiteres eingehendes Gespräch nötig sein, würden wir Sie dann nochmals in die Sprechstunde bitten.
Bei krankhaften Befunden, die sofortige Konsequenzen nötig machen, werden Sie von uns umgehend benachrichtigt (bitte vergewissern Sie sich, dass wir Ihre aktuelle Telefon-Nummer kennen!).

Ähnliches gilt für feingewebliche Befunde nach Operationen.
Bei sofort nötigen Konsequenzen werden Sie sofort verständigt.

Befunde der Krebsvorsorgeuntersuchung, die unauffällig sind, teilen wir Ihnen nicht mit. Bei krankhaften Befunden werden Sie benachrichtigt. Selbstverständlich können Sie die Ergebnisse nach ca. 3-4 Wochen auch telefonisch erfragen. Wenn alles in Ordnung ist, teilt Ihnen die Arzthelferin dies mit.

Die Kosten für die Verhütungsmittel ("Pille", Verhütungsring, Verhütungspflaster, 3-Monats-Spritzen) werden bis zum 22. Geburtstag der Frau von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 23. Lebensjahr zahlt jede Frau ihre Verhütung selbst.

Es gibt nur seltene Fälle, in denen die Kosten für Verhütung seitens der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (z.B. Einnahme von toxischen Medikamenten wegen anderer Erkrankungen).

Wenn die Einnahme der Antibabypille einmal vergessen wird, kann sie bis innerhalb von 12 Stunden nach der üblichen Einnahmezeit noch nachgenommen werden, ohne dass der Schutz für den laufenden Zyklus verloren geht. Bei einer Verzögerung der Einnahme um mehr als 12 Stunden ist die Wirkung unsicher. Nehmen Sie die vergessene Pille trotzdem so bald wie möglich ein und fragen Sie dann Ihren Frauenarzt um Rat.
Bei der verspäteten Einnahme sollte bis zur nächsten Periode zusätzlich, z.B. mit Kondomen, verhütet werden.

Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Grippe, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B sowie COVID-19, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Impfungen gegen Influenza, Pertussis und bald RSV (Respiratorische-Synzytial-Virus) sind Schwangeren sogar ausdrücklich angeraten.
Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden.

Bis vor einigen Jahren wurde die Fruchtwasseruntersuchung für Frauen über 35 Jahre wegen des steigenden sogenannten Alters-Risikos für eine kindliche Chromosomenstörung wie z.B. Down-Syndrom, oder Frauen in deren Familie eine Erbkrankheit vorliegt, empfohlen.
Heutzutage kann man auf diese Untersuchung, die mit der Gefahr einer Fehlgeburt verbunden ist, meist verzichten und stattdessen ein Ersttrimesterscreening (ETS), auch Nackenfaltenmessung genannt, oder einem NIPT (Nicht invasiven praenatalen Test) durchführen lassen, welche aus einer ungefährlichen Ultraschalluntersuchung und einer Blutentnahme bei der Schwangeren bestehen. Hiermit lässt sich das Risiko für Chromosomenstörungen zuverlässig abschätzen und eine Entscheidung treffen, ob eine Fruchtwasseruntersuchung trotz des Fehlgeburtsrisikos durchgeführt werden sollte.

Diese beiden Methoden (ETS und NIPT – Praena-Test®) bieten wir unseren Patientinnen an. Auch „fremde“ Schwangere können gerne zu uns zu einem solchen Test kommen, natürlich nach der vorherigen Terminvereinbarung.

Grundsätzlich sind alle Formen der Massage für Schwangere geeignet. Wichtig ist die gute Ausbildung des Physiotherapeuten, der die veränderte Physiologie in einer Schwangerschaft genau kennt. Normalerweise wird es von Massagen im ersten Trimester abgeraten, denn in den ersten zwölf Wochen das Fehlgeburtsrisiko generell am höchsten ist. Ab dem zweiten Trimester sieht es für Schwangere direkt besser aus.

Noch besser wäre VELUS JET® Wasserstrahl-Massage, derer effektive therapeutische und prophylaktische Wirkung vielseitig eingesetzt werden kann, wie z. B. bei Rückenschmerzen, Muskelverspannungen, muskulären Dysbalancen und Ermüdungen, vegetativer Dystonie, Stress-Symptomatiken und Erschöpfungszuständen und vielen anderen Beschwerden, die oft in der Schwangerschaft auftreten.
Diese Art der Massage (Wasserstrahlmassage) bieten wir auch an.